Ziel der regionalen Verwertung von Abfalldünger ist es, qualitativ hochwertigen Kompost und Klärschlamm mit geringen Schadstoffgehalten dort zu verwerten, wo er anfällt und somit die enthaltenen Nährstoffe, Spurenelemente und organische Substanz in den Kreislauf der Natur zurückzuführen.
Mit unserem langjährig aufgebauten Know-How sind wir dabei ein zuverlässiger und kompetenter Partner für etwa 80 Kläranlagenbetreiber in Österreich.
Unsere angebotenen Dienstleistungen für Kläranlagenbetreiber und Landwirte beinhalten die folgenden Tätigkeiten:
- Information der Landwirte
- Entnahme der Bodenprobe
- Auswertung der Bodenanalyse
- Bemessung der Ausbringungsmengen
- Düngeberatung und -planung
- Organisation von Transport und Ausbringung des Klärschlammes
- Erstellung und Übermittlung der Behördenmeldungen
- Gewährleistung für Einhaltung gesetzlicher Regelungen
Die regionale Düngeberatung bedeutet eine exakte Berechnung und lückenlose Dokumentation der Ausbringung von Kompost und Klärschlamm, wobei folgende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur Anwendung kommen:
- Bodenschutzgesetz
- Wasserrechtsgesetz
- Aktionsprogramm Nitratrichtlinie
- Klärschlammverordnung
- Bundeskompostverordnung
- Abfallwirtschaftsgesetz
- ÖPUL (Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker– und Grünlandmaßnahmen, Grundwasser 2010)
- Richtlinie für sachgerechte Düngung
Klare Qualitätsvorgaben, genaue Kontrollen durch die Behörden und die Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen gewährleisten die sachgerechte Anwendung von Kompost und Klärschlamm als Dünger und somit die Nutzung von darin enthaltenen wertvollen Inhaltsstoffen.
Broschüre: "Düngeberatung und Abfalldünger in der Landwirtschaft" (378.92 Kb)