Veröffentlichung der Abfallverbrennungsverordnung (AVV)

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Abfallverbrennungsverordnung (AVV) nun offiziell veröffentlicht wurde und ab 01.01.2025 in Kraft tritt. Inhaltlich gab es keine Änderungen zum vorherigen Entwurf. Ab dem Jahr 2033 muss daher Klärschlamm aus Kläranlagen mit einer Kapazität von mehr als 20.000 Einwohnerwerten (EW), der gemäß §3, Ziffer 28 der Abfallverbrennungsverordnung einer Schlüsselnummer zugeordnet wird, verbrannt werden.


In diesem Zusammenhang möchten wir auf einen bedeutenden Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs hinweisen:

- Gericht: Verwaltungsgerichtshof

- Entscheidungsdatum: 26.03.2009

- Geschäftszahl: 2006/07/0165

- Hinweis auf Stammrechtssatz: GRS wie 2001/07/0172 E 18. September 2002 RS 7

- Stammrechtssatz:
"Für das Auslegungsergebnis, dass nach der Zielsetzung des Gemeinschaftsrechts in Kläranlagen angefallener Klärschlamm grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Anhanges I der Abfall-Richtlinie fallen soll, spricht der Regelungsinhalt der Richtlinie 86/278/EWG über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft, fällt doch nach dieser Richtlinie nur der in landwirtschaftlichen Betrieben (ordnungsgemäß) verwendete Klärschlamm nicht unter die Abfall-Richtlinie, was den Schluss zulässt, dass außerhalb von landwirtschaftlichen Betrieben verwendeter Klärschlamm vom Anwendungsbereich der Abfall-Richtlinie umfasst ist."

Folgen für die Praxis
Nach unserer Ansicht bedeutet dies, dass Klärschlamm, der direkt von Kläranlagen an Landwirte abgegeben wird, nicht dem Abfallrecht unterliegt. Dieser Klärschlamm erhält somit keine Schlüsselnummer und ist folglich auch nicht der Verbrennungspflicht unterworfen. Wir haben uns diesbezüglich mehrmals erkundigt und keine Gegenargumente erhalten.
Dementsprechend dürfte Klärschlamm aus den Anlagen >20.000 EW ab 2033 zwar voraussichtlich nicht mehr kompostiert, jedoch in der Landwirtschaft direkt eingesetzt werden.
Natürlich kann sich bis 2033 auf diesem Gebiet noch einiges ändern, wir werden Sie diesbezüglich kontinuierlich informieren.

Sollten Sie Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Diese Information kann auch an andere Interessierte weitergeleitet werden.
Horst Müller und das Team der Müller Abfallprojekte GmbH
Die gesamte AVV zum Nachlesen - Link