Indirekteinleiterverordnung

Die Indirekteinleiterverordnung (IEV) ist seit 1998 in Kraft und beinhaltet die Bedingungen für die Einleitung von Abwasser, dessen Beschaffenheit „mehr als geringfügig“ von der des häuslichen Abwassers abweicht. Die IEV regelt die Pflichten der Einleiter und der Kanalisationsunternehmen (Reinhalteverbände, Gemeinden..). Dazu zählen vor allem die Erstellung eines Indirekteinleiterkatasters sowie dessen laufende Aktualisierung, die Überwachung der Abwassereinleitungen und die Berichte an die Behörde.

Warum ist die Kontrolle dieser Abwässer wichtig?

  • Die Abwässer von Betrieben enthalten zum Teil gefährliche Inhaltsstoffe, die sowohl im Kanal als auch auf der Kläranlage stören und die Klärschlammqualität beeinträchtigen können. Daher ist es wichtig, die Inhaltsstoffe der Abwässer zu kennen und zu beurteilen, um bei Bedarf entsprechende Vorreinigungsanlagen zu installieren.
  • Die regelmäßige Analyse der Abwässer kann die Einhaltung der Grenzwerte durch die Betriebe sichern.
  • Durch die Informationen über die Einleiter und deren Abwässer ist es leichter bei Überschreitung der Grenzwerte im Klärschlamm die Ursache zu finden. Dadurch können Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden um die Klärschlammqualität auch für die landwirtschaftliche Verwertung zu sichern.

Müller ist Ihr verlässlicher Partner für die konkrete Umsetzung:

  • Erstellung und ständige Aktualisierung des Indirekteinleiterkatasters
  • Verwaltung der Indirekteinleiter mittels moderner EDV - Datenbank
  • Beratung und Aufklärung der Einleiter über Funktion und Wartung ihrer Mineralöl- und Fettabscheider und über mögliche Auswirkungen ihres Abwassers auf Kanal und Kläranlage
  • Erinnerung der Betriebe an Überwachungstermine/Analysen/Fristen
  • Beurteilung von Überwachungsberichten (Abwasseranalysen und Zustand von Fettabscheidern, Minerlölabscheidern und anderen Vorreinigungsanlagen)
  • Pünktliche Berichte an die Behörde

Warum die Durchführung der IEV an Müller auslagern?

Wir betreuen seit 17 Jahren mittlerweile 20 Kläranlagen mit mehr als 25 Gemeinden und entlasten mit unserer langjährigen Erfahrung unsere Kunden in allen Belangen der Indirekteinleiterverordnung.

Wir geben den Kläranlagenbetreibern die Sicherheit, allen sich laufend ändernden rechtlichen Anforderungen der IEV gerecht zu werden. Unsere Vorbereitungen von Entscheidungsgrundlagen erleichtern den Beschluss von Zustimmungen. Zeitaufwendige Urgenzen bei den Betrieben bzgl. der Berichtspflicht können abgegeben werden.

Die Zusammenarbeit und der Informationsfluss mit den Indirekteinleiterbetrieben können durch Betriebsbesuche vor Ort vertieft werden.

Das Team unseres Ingenieurbüros für Umwelttechnik ist ein zuverlässiger Ansprechpartner bei Problemen und allen Fragen zur Indirekteinleiterverordnung, sowie zu Siedlungswasserbau und Klärschlamm.


Fotoquelle: privat